Entschädigungsansprüche und Minderungsansprüche sichern

Viele Unternehmen sind von den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus hart getroffen und hoffen auf spätere Entschädigungen vor allem für Maßnahmen, die noch vor Inkrafttreten des COVID-19-Maßnahmengesetzes am 16. März 2020 nach dem Epidemiegesetz (EpidemieG) erfolgt waren – oder für akut vorgenommene Schließungsmaßnahmen, die weiterhin nach dem EpidemieG erfolgen können. Ebenso für viele Betriebe im Raum steht der viel diskutierte Entfall bzw. die Minderung von Mietzins oder Pachtzins nach §§ 1104 und 1105 ABGB.

Jedoch WICHTIG: Ansprüche sind bereits binnen sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme geltend zu machen, ansonsten verlieren Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung – die derzeitigen Fristunterbrechungen gelten hier nicht!

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Mag. Georg H. Jeitler, BA MBA ist Partner bei Grant Thornton Austria, Mitglied des Crisis Response Teams und allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger u.a. für Unternehmensplanung und Unternehmensbewertung. Er verantwortet den Bereich Forensic, der Sachverständigenleistungen und Litigation Support umfasst und wird regelmäßig von der österreichischen Justiz in medienpräsenten Verfahren herangezogen. 

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