Arbeiterquartiere für Gewerbetreibende openhotels.at

Punkt 7 der „Handlungsanleitung“ sieht vor, dass Schlafräume für Bauarbeiter nicht mit mehr als einer Person belegt sein dürfen. Für den Fall, dass dadurch zusätzliche externe Beherbergungen erforderlich werden, möchten wir auf die WK-Serviceplattform http://openhotels.at/ hinweisen, mit der österreichweit das aktuelle Angebot an verfügbaren Unterkünften mit entsprechenden Suchfunktionen abgerufen werden kann.

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