ERFREULICHES VON DER FÖRDERFRONT

Heute kommt Erfreuliches von der Förderfront!

In der soeben beendeten Pressekonferenz der Bundesregierung wurden die Details zum Corona-Hilfsfonds vorgestellt. Bitte beachten Sie, dass die entsprechende Richtlinie noch nicht veröffentlich worden ist. Es handelt sich bei den folgenden Kriterien um die zusammengefassten Aussagen der einzelnen Bundesminister, für die wir keine Gewähr übernehmen können.

1. Die Bundeshaftung für den Überbrückungskredit wird von 80 auf 90% erhöht. Damit sollte es für den einzelnen Unternehmer einfacher werden, einen Kredit zu erhalten. Die Kredite sollen mit maximal 1 % verzinst werden.

2. Der (steuerfreie!) Zuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds soll einen Teil der Fixkosten sowie die Abschreibung saisonaler, verderblicher Waren abdecken.

Bei einem Umsatzrückgang von 40-60% –> 25 % der Fixkosten.
Bei einem Umsatzrückgang von 60-80% –> 50 % der Fixkosten.
Bei einem Umsatzrückgang von 80-100% –> 75 % der Fixkosten.

Basis für den Umsatzrückgang ist ein noch zu definierender Zeitraum beginnend mit 16. März 2020. Als Fixkosten wurden in der Pressekonferenz genannt: Miete, Strom, Gas, Internet, Zinsen sowie nicht kündbare Verpflichtungen wie zB Leasingraten und ein fiktiver Unternehmerlohn. Genauere Details sind noch ausständig.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Ende des Wirtschaftsjahres (damit bei den meisten von Ihnen nach dem 31. Dezember 2020). Bei Inanspruchnahme eines Überbrückungskredites muss der Kredit in Höhe des Zuschusses nicht zurückbezahlt werden, Unternehmer ohne Kredit erhalten den Zuschuss im Nachhinein ausbezahlt.

Anträge können ab 8. April 2020 gestellt werden, Ansprechpartner ist die Hausbank.

3. Sonstige Maßnahmen: Kredite werden von den Banken gestundet, wenn die Kreditnehmer – egal ob betrieblich oder privat – von den Auswirkungen der Corona-Krise finanziell betroffen sind, also zB Arbeitslosigkeit oder keine Umsätze mehr. Bei Unternehmen, die Kurzarbeit oder Überbrückungskredite in Anspruch nehmen, soll die Bonität beim KSV etc. auf dem Stand vor Corona eingefroren werden. Auch zu diesen Punkten fehlen die Details derzeit noch.

Zusammenfassend wird mit diesen Maßnahmen viel für die österreichischen Unternehmer getan. Bitte nützen Sie die Möglichkeiten!

Aus derzeitiger Sicht scheint mir folgende Vorgehensweise für kleine Unternehmen sinnvoll – vorbehaltlich der noch nicht veröffentlichten Details:

1. Antrag Phase 1 beim Härtefallfonds –> rasche finanzielle Hilfe
2. Antrag Phase 2 beim Härtefallfonds (soll nach Ostern kommen) –> wahrscheinlich ebenfalls relativ rasche finanzielle Hilfe
3. Bei Liquiditätsengpass: Überbrückungskredit bei der Hausbank beantragen
4. Falls die Kriterien für den Corona-Hilfsfonds erfüllt sind und der Zuschuss für Sie dort höher ist als beim Härtefallfonds –> nachträglich in den Corona-Hilfsfonds wechseln

Leider wurden die Kriterien für die erste Phase des Härtefallfonds entgegen der ersten Pressemeldungen nicht gelockert. Der leichtere Zugang betrifft nur die Phase 2, Anträge sind jedoch erst nach Ostern möglich. Die Förderung beträgt nach derzeitigem Wissensstand basierend auf dem Verdienstentgang maximal 2.000 Euro pro Monat, in Summe maximal 6.000 Euro. Wie genau die Berechnung erfolgt und was Sie an Unterlagen benötigen, wurde bisher leider noch nicht veröffentlicht.

Wichtig!
Nach derzeitigem Wissensstand schließen sich Bundesförderungen und andere Förderungen zB bei den Landes-Wirtschaftskammern oder bei einzelnen Gemeinden, Bundesländern etc gegenseitig aus. Es ist daher genau zu prüfen, welche Förderung mehr bringt!

Ein Wechsel vom Härtefallfonds in den Corona-Hilfsfonds ist möglich. Die Förderung aus dem Härtefallfonds wird bei der Förderung aus dem Corona-Hilfsfonds angerechnet.

Sobald die Details zum Corona-Hilfsfonds veröffentlicht sind, informieren wir Sie!

Bis dahin alles Liebe, starke Nerven und bleiben Sie gesund!

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