Erfreuliche Nachrichten! Heute keine Steuernews, dafür wurde soeben auf der noch laufenden Pressekonferenz der Zeitplan der Bundesregierung für die Wiederöffnung der Geschäfte präsentiert:
Kleine Geschäfte bis 400 m², Bau- und Gartenmärkte dürfen ab 14.4.
wieder aufgesperrt werden. Strenge Sicherheitsvorschriften wie eine limitierte Anzahl von Kunden, Maskenpflicht etc. sind einzuhalten.
Ab 1.5. sollen dann auch größere Geschäfte, Einkaufszentren und Friseure – ebenfalls unter strengen Sicherheitsvorschriften – wieder öffnen dürfen.
Alle anderen Dienstleistungsunternehmen, Gastronomie und Hotels werden frühestens Mitte Mai geöffnet werden, Veranstaltungen werden bis Ende Juni nicht stattfinden.
Wenn Sie zu den Unternehmen gehören, die wieder aufsperren dürfen, erkundigen Sie sich bitte auf der Webseite der WKO bzw. bei Ihrer Innung darüber, welche Sicherheitsvorschriften in Ihrem konkreten Fall einzuhalten sind.
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden – bleiben Sie gesund!