(Achtung – Beitragsänderung 6.5.2020 nach Neuinformation)
Wie so oft liegt der Teufel oder der Hund im Detail. MMAg. Sabine Oberparleiter hat für euch genau hingeschaut.
Es gibt eine wichtige Überlegung, die VOR Einreichung des Antrages gemacht werden sollte:
Welches ist meiner optimaler Vergleichszeitraum?
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nämlich nach dem Verdienstentgang des Antragszeitraumes im Vergleich zum Einkommen eines Vorjahres. Dabei wird automatisch der letzte rechtsgültige (!) (Änderung nach Kammerinformation 5.5.2020) Bescheid für die Berechnung des Verdienstentganges herangezogen. Alternativ kann der 3-Jahres-Durchschnitt der letzten drei Bescheide ausgewählt werden.
Bei einem sinkenden oder stark schwankenden Einkommen macht es Sinn, das Durchschnittseinkommen der letzten 3 Steuerbescheide zu berechnen. Ist das Durchschnittseinkommen höher als das Einkommen im letzten rechtsgültigen Steuerbescheid, bitte unbedingt noch warten. Wir haben nach wie vor noch keine Informationen darüber, ob der Günstigkeitsvergleich automatisch vorgenommen wird. Eine Auswahlmöglichkeit im Antrag fehlt jedenfalls (noch).
Wenn Sie im Jahr 2018 oder 2019 ein höheres Ergebnis erwarten als im letzten Steuerbescheid, melden Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder bei uns. Es macht vielleicht Sinn, die Fertigstellung des Jahresabschlusses abzuwarten. Wie gesagt – je höher das Vergleichsergebnis, umso höher die Förderung!
Wir unterstützen Sie gerne – bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen,
Team Unternehmenshilfe