Gestern ist die Phase 2 des Härtefallfonds gestartet.
Die wichtigste Bedingung:
Ihr Umsatz im Zeitraum 16.3. – 15.4. 2020 ist mehr als 50 % niedriger als der Umsatz im März 2019 oder 1/3 des Umsatzes des 1. Quartals 2019.
Bitte reichen Sie jetzt aber nur unter folgenden Voraussetzungen ein:
1. Ihr letzter Einkommensteuerbescheid betrifft das Jahr 2017 oder 2018 und die
Jahre danach (also 2018 und/oder 2019) waren vom Ergebnis her ungefähr gleich
gut oder schlechter.
UND
3. Das Einkommen im Durchschnitt der letzten 3 Einkommensteuerbescheide war
nicht besser als das Einkommen im letzten Steuerbescheid.
Wenn diese Voraussetzungen zutreffen, können Sie den Antrag in Phase 2 stellen. Natürlich nur dann, wenn Sie alle anderen Anspruchskriterien erfüllen.
Wenn diese Voraussetzungen nicht zutreffen, bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Im Formular gibt es derzeit keine Auswahlmöglichkeit für den 3-Jahres-Durchschnitt.
Frau MMag.Oberparleiter klärt derzeit ab, ob der Vergleich automatisch erfolgt oder ob es sich um einen Fehler im Formular handelt.
Hilfe, ich habe 2019 gegründet und noch keine Steuerbescheid!
Hilfe, ich habe zwar einen Steuerbescheid, aber 2018 oder 2019 war mein Ergebnis viel besser!
In beiden Fällen informieren Sie uns bitte. Wir haben zwar viele von Ihnen bereits kontaktiert und die meisten dieser Fälle bereits auf dem Radar, aber sicher ist sicher!
Wir halten Sie auf dem Laufenden – bleiben Sie gesund!