Sie benötigen für die Einreichung folgende Unterlagen/Informationen:
1. Sozialversicherungsnummer
2. Steuernummer
3. KUR oder GLN Nummer
4. amtlicher Lichtbildausweis, auf dem das Geburtsdatum ersichtlich ist (zum
Beispiel Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
5. Beobachtungszeitraum = 16.3. – 15.4.2020
6. Umsatz vom 16.3. – 15.4.2020 (= Einnahmen lt
Kassabuch/Registrierkasse/Bankkonto beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner,
ausgestellte Rechnungen beim Bilanzierer)
7. Netto-Nebeneinkünfte für den Monat, in dem der Betrachtungszeitraum beginnt
(= März!)
Die Daten für den Vergleichszeitraum werden vom Finanzamt automatisch übermittelt und müssen nicht angegeben werden!
Wichtig:
Sie müssen für jeden Monat einen eigenen Antrag stellen. Der erste Antrag ist für die Umsätze von 16.3. – 15.4.2020, im Mai ist dann der Antrag von 16.4. – 15.5.2020 möglich, im Juni von 16.5. bis 15.6.2020. Nach derzeitigem Informationsstand kann der Antrag für alle Monate bis 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Basis für die Berechnung des Verdienstentganges ist der letzte Steuerbescheid. Wenn Sie stark schwankende Ergebnisse haben, rechnen Sie bitte kurz durch, ob das Durchschnittseinkommen der letzten 3 Steuerbescheide höher ist. Sie nehmen also zB das Einkommen 2016 + 2017 + 2018 (laut Steuerbescheid) und divideren diesen Betrag durch 3. Es wird im Formular eine Auswahlmöglichkeit geben, ob man den letzten Steuerbescheid oder die letzten 3 Steuerbescheide nehmen möchte.
Nebeneinkünfte
Spätestens hier fängt es leider an, kompliziert zu werden.
Nebeneinkünfte sind zB Mieteinnahmen, ein Dienstverhältnis oder Pensionseinkünfte. Es sind jeweils die Nebeneinkünfte für den Monat anzugeben, in dem der Betrachtungszeitraum beginnt. Für den ersten Antrag ist das der März. Von den Einnahmen dürfen die Ausgaben abgezogen werden.
Zusätzlich darf noch die Einkommensteuer, die auf die Nebeneinkünfte entfällt, abgezogen werden. Vereinfacht kann der Durchschnittssteuersatz aus dem letzten Steuerbescheid herangezogen werden. Sie nehmen dafür die Einkommensteuer vom letzten Steuerbescheid, multiplizieren den Betrag mal 100 und dividieren durch das Einkommen laut Steuerbescheid = Durchschnittsteuersatz. Wenn Sie jetzt die Nebeneinkünfte mit diesem Durchschnittssteuersatz multiplizieren und durch 100 dividieren, erhalten Sie den Steuerbetrag, den Sie abziehen dürfen.
Beispiel?
Mieteinnahmen 400 Euro
Ausgaben 100 Euro –> Es bleiben 300 Euro Nebeneinkünfte.
Einkommen laut Steuerbescheid 2018: 25.000 Euro
Einkommensteuer laut Steuerbescheid 2018: 4.200 Euro
4.200 * 100 / 25.000 = 16,8 %
300 * 16,8 / 100 = 50,40
— > Die Nebeneinkünfte sind daher mit 300 – 50,40 = 249,60 anzugeben.
Ihr habt Fragen oder blickt euch noch nicht durch? Schickt uns eine Nachricht an postmaster@unternehmenshilfe.at