Von der Bundesregierung wurden Anfang letzter Woche Verbesserungen für den Härtefallfonds /Phase 2 vorgestellt:
1. flexibler Betrachtungszeitraum: Der mögliche Betrachtungszeitraum wird
auf 6 Monate (bis 15.9.) ausgeweitet. In diesem Zeitraum können die 3 Monate
der Beantragung frei gewählt werden. Dies hilft besonders allen, die im März
noch Zahlungseingänge hatten. Es bleibt aber bei maximal 3 x 2.000 Euro.
2. Erleichterungen für Neugründer ab dem 1.1.2018: Sie erhalten pauschal 500
Euro pro Monat, wenn es noch keinen Steuerbescheid gibt.
3. Angeblich wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro eingeführt. Diese soll
auch für Unternehmer gelten, die im letzten Jahr aufgrund von Investitionen
oder Anlaufverlusten einen Verlust hatten. Ob die Mindestförderung für alle
Unternehmer mit Verlusten oder geringem Einkommen gelten wird, ist abzuwarten.
4. Zahlungen von Versicherungen sollen kein Ausschlusskriterium mehr sein, sind
aber als Nebeneinkünfte anzusetzen.
Warten ist angesagt, bis diese Änderungen tatsächlich in einer Richtlinie veröffentlicht werden. Auch die WKO ist in Warteposition, daher werden zur Zeit die bereits gestellten Anträge nicht bearbeitet.
Wichtig
Wer bereits einen Antrag gestellt hat, muss nach derzeitigem Wissensstand
keinen neuen Antrag stellen. Inwieweit die bereits bewilligten Anträge
automatisch noch einmal hinsichtlich der neuen Kriterien geprüft werden, ist
noch offen.
Handlungsbedarf besteht bei allen, die im Zeitraum 16.3.-15.4. noch Einnahmen aus den Vormonaten hatten UND bereits einen Antrag abgegeben haben. Wenn in den Folgemonaten keine Einnahmen zu erwarten sind, könnte es günstiger sein, einen späteren Monat für den Zuschuss zu wählen. Die Anträge können formlos per Email an die zuständige Landeskammer der WKO zurückgezogen werden. Bitte geben Sie dafür Ihre Geschäftszahl an. Wenn Sie bereits eine Auszahlung aus Phase 2 erhalten haben, warten Sie bitte mit dem Zurückziehen noch ab, bis die WKO ein Prozedere bekanntgibt.
Wenn Sie noch keinen Antrag auf den Härtefallfonds /Phase 2 gestellt haben, warten Sie bitte noch ab, bis die neuen Richtlinien veröffentlicht sind.
Wir informieren Sie – bleiben Sie gesund!