Eilmeldung zum Fixkostenzuschuss:
Nach den neuen Richtlinien zum Fixkostenzuschuss wird der Härtefallfonds NICHT angerechnet. Bitte daher unbedingt zuerst die 3 Monate Härtefallfonds beantragen und erst dann in den Fixkostenzuschuss wechseln! Ob eine parallele Inanspruchnahme möglich ist, klären wir diese Woche mit der WKO ab. Eine Stellungnahme sollte ich hoffentlich noch diese Woche erhalten.
Auch erfreulich: Bei einem Fixkostenzuschuss bis 12.000 Euro können 500 Euro Steuerberatungskosten miteingerechnet werden.
Daher ganz wichtig:
1. Bitte noch abwarten mit dem Fixkostenzuschuss, bis die neue Richtlinie
veröffentlicht ist und die Frage mit dem Härtefallfonds geklärt ist!
2. Sollten Sie den Härtefallfonds noch nicht beantragt haben, weil Sie nur den
Fixkostenzuschuss einreichen wollten, dann sollten Sie unbedingt zuerst den
Härtefallfonds einreichen!
Und da aller guten Dinge 3 sind:
Der Existenzsicherungsfonds der WKO NÖ kann zusätzlich zum Härtefallfonds und zum Fixkostenzuschuss beantragt werden, da es sich nicht um eine Covid19-Förderung handelt. Anspruchsberechtigt sind niederösterreichische Unternehmen mit mind. 2 Jahren WKO-Mitgliedschaft. Nach ersten Erfahrungswerten werden 750 Euro sofort ausbezahlt, die detaillierte Abrechnung erfolgt im Nachhinein.
Hier der Link zum Formular: https://www.wko.at/service/noe/Existenzsicherungsfonds_WKNOE_Formular_.pdf
Wir halten Sie auf dem Laufenden – starten Sie durch!