Special Härtefallfonds X: Deutliche Erweiterung

Nach den Aussagen der Bundesregierung in der Pressekonferenz 27.5.2020 kommt es zu einer deutlichen Erweiterung des Härtefallfonds:

1. Ausweitung von 3 auf 6 Monate in einem Zeitraum bis 15.12.2020 (statt 3 aus 6 können jetzt 6 aus 9 Monaten ausgewählt werden)

2. Mindestauszahlung 500 Euro pro Monat (neu: Mindestauszahlung ist unabhängig von einem Nebeneinkommen)

3. zusätzlicher Comeback-Bonus von 500 Euro pro Monat

Nach Aussage von Herrn Mahrer sollte die Differenz zur Mindestauszahlung automatisch ohne neuerlichen Antrag auch für bereits eingereichte bzw.

bewilligte Anträge nachbezahlt werden.

Beim Fixkostenzuschuss bitten wir Sie – wo immer möglich – noch abzuwarten, da zahlreiche Punkte noch unklar geregelt sind und wir daher davon ausgehe, dass hier noch (positive) Änderungen für Sie kommen werden. Auch ist nach wie vor nicht gesichert, dass Härtefallfonds und Fixkostenzuschuss parallel beantragt werden können.

Wie immer sind diese Informationen vorbehaltlich der tatsächlichen Umsetzung in einer Richtlinie und ohne Gewähr.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

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